Am 18. Dezember 1998 tätigte die Steuerpflichtige A in die überobligatorische Personalvorsorgestiftung ihrer Arbeitgeberin einen Einkauf zur Deckung einer Vorsorgelücke von Fr. 100'000.--. Mit Auszahlungsdatum vom 26. Februar 1999 bezog sie aus der überobligatorischen Personalvorsorgestiftung (Säule 2b) Fr. 50'000.-- sowie aus der obligatorischen Vorsorge (Säule 2a) Fr. 40'000.-- (insgesamt Fr. 90'000.--).