Kriterien für das Vorliegen einer Steuerumgehung. Einkauf in die überobligatorische Personalvorsorgestiftung, Vorbezug sowohl aus der überobligatorischen wie aus der obligatorischen Vorsorge: im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ist entgegen dem Entscheid der Vorinstanz der Einkaufsbeitrag in der Höhe des gesamten Vorbezuges nicht zum Abzug zuzulassen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Am 18. Dezember 1998 tätigte die Steuerpflichtige A in die überobligatorische Personalvorsorgestiftung ihrer Arbeitgeberin einen Einkauf zur Deckung einer Vorsorgelücke von Fr. 100'000.--.