{"Signatur": "LU_VWG_002", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2003-06-30", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_002_A-02-60-1_2003-06-30.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=1311", "Checksum": "9aaf83bfdb179dd602ab6aafe1f156ca"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A 02 60_1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung 30.06.2003 A 02 60_1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  Abgaberechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  Abgaberechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einkauf von Beitragsjahren in eine Vorsorgeeinrichtung und Vorbezug von Vorsorgekapital für selbstgenutzes Wohneigentum in kurzem zeitlichen Abstand. Kriterien für das Vorliegen einer Steuerumgehung.\r\nEinkauf in die überobligatorische Personalvorsorgestiftung, Vorbezug sowohl aus der überobligatorischen wie aus der obligatorischen Vorsorge: im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ist entgegen dem Entscheid der Vorinstanz der Einkaufsbeitrag in der Höhe des gesamten Vorbezuges nicht zum Abzug zuzulassen. | Direkte Staats- und Gemeindesteuern"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:18:49", "Checksum": "8d5fd7c9ea5fb6cb3c4db7eabe13acce", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung 30.06.2003 A 02 60_1\nRegeste:\nEinkauf von Beitragsjahren in eine Vorsorgeeinrichtung und Vorbezug von Vorsorgekapital für selbstgenutzes Wohneigentum in kurzem zeitlichen Abstand. Kriterien für das Vorliegen einer Steuerumgehung.\r\nEinkauf in die überobligatorische Personalvorsorgestiftung, Vorbezug sowohl aus der überobligatorischen wie aus der obligatorischen Vorsorge: im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ist entgegen dem Entscheid der Vorinstanz der Einkaufsbeitrag in der Höhe des gesamten Vorbezuges nicht zum Abzug zuzulassen. | Direkte Staats- und Gemeindesteuern\n\n| Instanz: | Verwaltungsgericht |\n|---|---|\n| Abteilung: | Abgaberechtliche Abteilung |\n| Rechtsgebiet: | Direkte Staats- und Gemeindesteuern |\n| Entscheiddatum: | 30.06.2003 |\n| Fallnummer: | A 02 60_1 |\n| LGVE: | |\n| Leitsatz: | Einkauf von Beitragsjahren in eine Vorsorgeeinrichtung und Vorbezug von Vorsorgekapital für selbstgenutzes Wohneigentum in kurzem zeitlichen Abstand. Kriterien für das Vorliegen einer Steuerumgehung. Einkauf in die überobligatorische Personalvorsorgestiftung, Vorbezug sowohl aus der überobligatorischen wie aus der obligatorischen Vorsorge: im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ist entgegen dem Entscheid der Vorinstanz der Einkaufsbeitrag in der Höhe des gesamten Vorbezuges nicht zum Abzug zuzulassen. |\n| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |"}