Diese verschiedenen Kriterien können auch untereinander verknüpft sein. Andererseits kann im Rahmen der Qualifizierung von ausserordentlichen Einkünften der Tatsache Rechnung getragen werden, dass der Steuerpflichtige imstande ist, die Ausrichtung seines Einkommens zu beeinflussen und somit die Bemessungslücke zu seinen Gunsten ausnützen kann (zum Ganzen: Kreisschreiben Nr. 6, Ziff. 252; vgl. auch das zur Problematik der erstmaligen Dividendenzahlung in der Bemessungslücke ergangene BG-Urteil vom 11.7.2002, in: StE 2002 B 65.4 Nr. 11 Erw. 2.1). Einkünfte können in der Regel sowohl ordentlich als auch ausserordentlich sein.