3.1 mit Hinweis). Eine kantonale Regelung, welche die Besteuerung der ausserordentlichen Einkünfte in der Übergangsperiode abschliessend nach dem Enumerationsprinzip ordnen würde, erwiese sich denn auch als harmonisierungswidrig (Weber, in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bd. I/1, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, 2. Aufl., Basel 2002, N 14 zu Art. 69 StHG mit Hinweis).