d) Die Weisungen der Kantonalen Steuerverwaltung, auf welche sich die Behörde bei Erlass der vorliegend angefochtenen Veranlagung u.a. stützte, sehen unter dem Titel "Anwendungsfälle zum Jahressteuerverfahren bei Unselbständigerwerbenden" zum Thema der einmaligen Einkommen von Studenten was folgt vor (LU StB, Weisungen StG, § 251 Nr. 2 Ziff. 1.4): Problemstellung: Wie wird ein einmaliges Einkommen (Ferienverdienst Juli bis August 2000) eines Studenten besteuert, wenn vorher kein Erwerbseinkommen floss und anschliessend keines mehr fliesst? Antwort: Nach altem Recht hätte keine Zwischenveranlagung zufolge Aufnahme der Erwerbstätigkeit durchgeführt werden können.