Gegenwartsbemessung gemäss neuem Steuergesetz vom 22. November 1999 (StG) in die Bemessungslücke fällt oder ob es als ausserordentliche Einkunft im Übergangsjahr 2000 der Besteuerung unterliegt. Für die Regelung des Übergangs von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbemessung gelangen verschiedene Bestimmungen zur Anwendung, die vom StHG zwingend vorgegeben sind (Art. 69 StHG). b) Am 1. Januar 2001 ist das StG in Kraft getreten und das alte Steuergesetz aufgehoben worden (§ 248 StG). Letzteres findet jedoch, was Veranlagung und Bezug von Steuerforderung angeht, grundsätzlich weiterhin Anwendung auf Einschätzungen bis und mit Steuerjahr 2000 (§ 250 StG).