Für dieses im Jahre 2000 erzielte Einkommen wurde er zu einer Jahressteuer auf ausserordentlichen Einkünften veranlagt. Dabei ging die Veranlagungsbehörde bei der Ermittlung der Steuerfaktoren von einem satzbestimmenden Einkommen von Fr. x aus, wobei sich dieser Betrag dadurch ergab, dass sie von den Einkünften 2000 von Fr. 19003.- einen Studentenabzug von Fr. 5000.-, allgemeine Berufsauslagen von Fr. 2600.- sowie besondere Berufsauslagen von Fr. x in Abzug brachte.