| | Entscheid: | Nach Abschluss der Matura sowie Absolvierung der Rekrutenschule begann A im Jahre 2000 sein Studium an der Universität St. Gallen. Vor Beginn seines Studiums war er vom 15. November 1999 bis Ende Juni 2000 bei der X AG in Z angestellt. Im Jahre 2000 erhielt er für diese Tätigkeit einen Nettolohn von Fr. 19003.- ausbezahlt. Für dieses im Jahre 2000 erzielte Einkommen wurde er zu einer Jahressteuer auf ausserordentlichen Einkünften veranlagt.