| | Entscheid: | A wurde in der Nacht auf den 14. Juni 2001 in Waldshut-Tiengen (Deutschland) am Steuer eines Personenwagens angehalten. Die Atemluftkontrolle (Gerät Evidential/Alcotest) ergab eine Alkoholkonzentration von 0,53 mg/l. Gestützt darauf wurde der Fahrzeugführer mit DM 500.- gebüsst und gegen ihn ein Fahrverbot für Deutschland auf die Dauer eines Monats erlassen. Wegen dieses Vorfalles und eines weiteren Alkoholdelikts, das A im Januar 2002 in der Schweiz begangen hatte, entzog ihm das Strassenverkehrsamt den Führerausweis für die Dauer von zwölf Monaten. Im Beschwerdeverfahren war umstritten, ob die Auslandstat in der Schweiz geahndet werden dürfe.