| Instanz: | Verwaltungsgericht | |---|---| | Abteilung: | Abgaberechtliche Abteilung | | Rechtsgebiet: | Führerausweisentzug | | Entscheiddatum: | 16.10.2002 | | Fallnummer: | A 02 49 | | LGVE: | 2002 II Nr. 18 | | Leitsatz: | Art. 16 Abs. 3 lit. b SVG; Art. 2 Abs. 2 VRV. Folgen eines Alkoholdelikts im Ausland. Wer im Ausland in angetrunkenem Zustand fährt und gegen den deswegen ein Fahrverbot verhängt wird, muss auch in der Schweiz den Führerausweis abgeben (Erw. 2). Wurde im Ausland nur ein Atemlufttest durchgeführt, müssen die festgestellten Werte umgerechnet werden.