Der Betrag von Fr. 44076.- ergebe, geteilt durch den Stundenansatz gemäss SIA-Norm 102 (Fr. 200.-) eine Arbeitszeit von 220 Stunden. Auf die gesamte Bearbeitungsdauer von 50 Monaten aufgeteilt, blieben pro Monat ca. 4,4 Stunden, was bestimmt nicht überbewertet sei. Ein solch pauschaler Tätigkeitsnachweis ist offensichtlich ungenügend.