Der Auftragsumfang bestand gemäss dieser Bestätigung in der Vermittlung eines Grundstückverkaufs an die B AG, nach ersten Gesprächen mit den Parteien im Herbst 1996. Als Honorar für die Beauftragte wurde eine Provision von 2,5% des effektiven Verkaufspreises inklusive Mehrwertsteuer vereinbart, sowie für den Fall, dass der Verkauf ohne Verschulden der Beauftragten nicht zustande kommt, eine Pauschale von Fr. 10000.-. (...) Mit der vereinbarten Provision wurden gemäss eigener Aufstellung der Beauftragten Aufwendungen für Abklärungen mit Behörden, Grundbuchgeometer und dem Anwalt/Notar, sowie Besprechungen mit dem Auftraggeber, Käufer und andern Beteiligten abgegolten.