Die in der Gemeinde Z domizilierte A AG ist u.a. im Verlagswesen und im graphischen Gewerbe tätig. Einzige Verwaltungsrätin ist B; ihr Sohn C, der in Berlin lebt, hat Einzelprokura. Die Gesellschaft reichte mit ihren Steuererklärungen pro 1999 und 2000 unter anderem je ein Formular 12 "Bescheinigung über Bezüge von Verwaltungsräten und Organen der Geschäftsführung" (1998) bzw. "Bescheinigung über Leistungen an Verwaltungsräte, Aktionäre/Gesellschafter und diesen nahestehende Personen" (2000) ein. Aus diesen Formularen ergab sich, dass die A AG an C im Jahre 1998 eine feste Entschädigung von Fr. 26400.- ausrichtete, sowie in den Jahren 1999 und 2000 je ein Gehalt von brutto Fr. 28000.-.