Die SAT-Ansätze, welche das Schatzungsamt für seine Berechnungen herangezogen hat, wurden der seit 1. Februar 1996 in Kraft stehenden Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes vom 25. Oktober 1995 entnommen (vgl. Schätzungsanleitung S. 42). Die darin enthaltenen Normen und Ansätze sind für die Schätzungsbehörden und Schätzungsexperten verbindlich (Art. 2 Abs. 2 der Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht). Es handelt sich bei den von der Vorinstanz verwendeten SAT-Ansätzen um Werte, die zur Eruierung der Betriebsgrösse dienen, welche nach arbeitswirtschaftlichen Kriterien ermittelt wird (Schätzungsanleitung S. 41 Ziff.