| | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 2. - a) Wie dem angefochtenen Entscheid entnommen werden kann, zog das Kantonale Schatzungsamt für die Beurteilung der Frage, ob die beiden Wohnhäuser auf dem Grundstück des Beschwerdeführers als landwirtschaftlich oder nichtlandwirtschaftlich zu gelten haben, folgende Kriterien und Grenzwerte heran (so auch LU StB, Weisungen SchG, V/2 Ziff.