Das Gemeinwesen hat neben der zur Gewährleistung des Feuerschutzes notwendigen Infrastruktur zusätzlich die gesamten Kosten der Ortsfeuerwehr und des Löschwesens zu tragen. Zur Sicherstellung des Schutzes im Katastrophenfall muss sie daher genügend dienstpflichtige Feuerwehrleute zur Verfügung stellen. Für die Deckung der anfallenden Kosten für das Feuerwehr- und Löschwesen hat die Gemeinde von Gesetzes wegen den Ertrag aus den Ersatzabgaben zu verwenden.