Bei diesem gesetzlichen Auftrag handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Aufgabe, welche die Gemeinde als allgemeine Schadenwehr zum Schutze der gesamten Bevölkerung zu erfüllen hat. Ihr Auftrag gilt dem Schutz des Lebens aller in der Gemeinde wohnhaften Personen, ungeachtet der Herkunft, der Rasse, des Alters, des Geschlechts, der sozialen Stellung und der körperlichen oder geistigen Behinderung. Das Gemeinwesen hat neben der zur Gewährleistung des Feuerschutzes notwendigen Infrastruktur zusätzlich die gesamten Kosten der Ortsfeuerwehr und des Löschwesens zu tragen.