Sie hat vielfältige Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen zu treffen und im Ereignisfall, so bei Feuersbrünsten und darüber hinaus auch bei allgemeinen Elementarereignissen (Umweltkatastrophen, Überschwemmungen, Lawinen usw.) und weiteren Dienstleistungen (z.B. Verkehrsdienst bei öffentlichen Veranstaltungen, Feuerwache) die nötigen Vorkehren zu treffen, um Mensch, Sache und Tier vor Schaden zu bewahren. Bei diesem gesetzlichen Auftrag handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Aufgabe, welche die Gemeinde als allgemeine Schadenwehr zum Schutze der gesamten Bevölkerung zu erfüllen hat.