Diese Frage beurteilt sich allerdings nicht nach dem alleinigen Kriterium, dass der Beschwerdeführerin behinderungsbedingt ein aktiver Einsatz im Feuerwehrdienst verunmöglicht wird. Wenn in der Beschwerde zur Untermauerung der geltend gemachten Diskriminierung im Wesentlichen auf dieses Kriterium abgestützt wird, lässt diese Argumentation ausser Acht, dass das Gesetz keine generelle aktive Feuerwehrdienstpflicht vorschreibt, die Beschwerdeführerin eben gerade nicht allgemein zum effektiven Feuerwehrdienst verpflichtet ist. Von Gesetzes wegen besteht die Feuerwehrpflicht nicht ausschliesslich in der Leistung von Feuerwehrdienst.