Ein gewisser Schematismus sei indessen gerade deshalb vertretbar, weil die Abgabe verhältnismässig geringfügig sei (GR 1992, S. 637 f.). Dabei sprach er sich namentlich auch für die Beibehaltung der Ersatzabgabe aus. Die ersatzlose Abschaffung der Ersatzabgabe hätte ansonsten zur Folge, dass statt des Soldes eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden müsste, um auch nur annähernd eine Gleichbehandlung zwischen Dienstleistenden und Dienstbefreiten zu schaffen; die Kosten, die über allgemeine Steuern zu finanzieren wären, wären für die Gemeinden nahezu gleich hoch wie in einem System einer freiwilligen Feuerwehr.