Mit diesen beiden Kriterien seien alle Umstände erfasst, die die Feuerwehrkommissionen bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen hätten, in welcher Form die Feuerwehrpflicht zu erfüllen sei. Wie der Regierungsrat in der Botschaft ausführte, ist im Rahmen des Milizsystems die Gleichbehandlung von Mann und Frau sowohl in der Dienst- wie in der Abgabepflicht auszugestalten. Zwar liessen sich nicht alle Probleme der Gleichbehandlung - auch nicht der Gleichbehandlung der Geschlechter untereinander - lösen. Ein gewisser Schematismus sei indessen gerade deshalb vertretbar, weil die Abgabe verhältnismässig geringfügig sei (GR 1992, S. 637 f.).