c) Die heutige Ausgestaltung des Feuerschutzgesetzes des Kantons Luzern mit der allgemeinen Feuerwehrpflicht für Männer und Frauen beruht auf einer Gesetzesänderung vom 20. Oktober 1992, in Kraft seit dem 1. Januar 1993 (G 1993 8 und 145). Wie aus der Botschaft des Regierungsrates vom 27. März 1992 zu diesem Gesetzesentwurf (Verhandlungen des Grossen Rates [GR], 1992, S. 636 ff.) hervorgeht, bildete als Ausgangslage für die Revision das seit 1981 geltende Verfassungsrecht der Gleichbehandlung von Mann und Frau.