Immerhin steht fest, dass eine Gerichtsverhandlung vor Amtsgericht Z im September 2002 in Begleitung der Polizei und der Psychiaterin stattgefunden hat. Die Beurteilung der Psychiaterin wird offenbar vom forensischen Oberarzt der Psychiatrischen Klinik X geteilt. Angesichts dieser Umstände muss von einer sehr grossen Massnahmeempfindlichkeit ausgegangen werden. Das aufgrund der Verkehrsregelverletzung angehobene Verfahren ist im Zusammenhang mit dem ganzen konkreten Umfeld des Beschwerdeführers zu würdigen. Da der Beschwerdeführer bei für ihn ungünstigen behördlichen Entscheidungen in einen akuten depressiven Zustand geraten kann, muss dieser Umstand zu seinen Gunsten gewertet werden.