Ob und inwieweit der drohende Entzug des Führerausweises oder andere Gründe das Transportunternehmen dazu bewogen haben, die Kündigung auszusprechen, kann hierbei offen bleiben. Entscheidend ist, dass der Beschwerdeführer, dessen Familie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, auf ein regelmässiges Einkommen angewiesen ist und sich als Chauffeur wiederum auf dem Arbeitsmarkt bewerben muss. Hinzu kommt der gesundheitliche Aspekt. Die Oberärztin des Psychiatriezentrums X hat sich im Einverständnis mit dem Beschwerdeführer an das Gericht gewandt.