Wer fahrlässig auf der Autobahn als Führer eines Lastwagens zu nahe auf einen Anhängerzug aufschliesst und den Abstand auf einer Länge von über 2000 Metern nicht vergrössert, dem kann der Vorwurf eines mittelschweren Verschuldens nicht erspart bleiben. Der Verkehrsregel, wonach beim Hintereinanderfahren ein genügender Abstand gewahrt werden muss, kommt eine grosse Bedeutung zu, lehrt doch die Praxis, dass deren Verletzung die Ursache vieler und oft schwerer Unfälle ist. Dies gilt insbesondere, je höher die gefahrene Geschwindigkeit und je knapper der zwischen den Fahrzeugen bestehende Abstand ist (BGE 117 IV 506).