| | Entscheid: | A fuhr im April 2002 beruflich mit einem Lastwagen auf der Autobahn A2 Richtung Luzern. In der Region Sempach folgte ihm ein Dienstfahrzeug der Polizei. Dabei wurde festgestellt, dass A während einer Nachfahrstrecke von über 2000 Metern einen ungenügenden Abstand zum voranfahrenden Anhängerzug einhielt. Seine dabei gefahrene Geschwindigkeit betrug 80 km/h. In der Folge entzog das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern A dessen Führerausweis für die Dauer eines Monats. A gelangte an das Verwaltungsgericht und machte geltend, als Chauffeur sei er dringend auf den Führerausweis angewiesen, um seine Familie durchbringen zu können.