Auch behielt er sich im Schreiben vom 29. August 1995 vor, die tatsächlichen Erschliessungskosten für die erworbenen Fahrweg- und Durchleitungsrechte durch Bau- und Schatzungsexperten prüfen zu lassen. Nachdem sich vorerst das Kantonale Schatzungsamt ausserstande sah, das Gutachten zu erstellen, wurde schliesslich das Ingenieurbüro X mit der Abklärung des effektiven Erschliessungskostenanteils betraut. Der Gemeinderat stellte auf die Ergebnisse dieses Fachbüros ab; im Einspracheverfahren wurde nach erneutem Zuzug des erwähnten Ingenieurbüros die Zahlen zu Gunsten der Beschwerdeführerin nach oben berichtigt.