Das Strassenverkehrsamt ist nun aber gerade jene Fachabteilung der Verwaltung, die für die Durchführung und den Vollzug des Strassenverkehrsrechts zuständig ist (§ 1 der Verordnung zum Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechts, SRL Nr. 777). Bei den Verkehrsexperten des Strassenverkehrsamtes handelt es sich somit um Fachpersonen, die die Aufgaben im Strassenverkehrsrecht erfüllen, der Aufsicht des Sicherheitsdepartementes unterliegen und gemäss der Organisation des Amtes ihre besonderen fachlichen Funktionen wahrnehmen. |