Setzt jedoch der bisherige Unternehmer sein Engagement nicht fort, sondern veräussert die Aktien innerhalb der Sperrfrist, realisiert er die stillen Reserven der früheren Einzelfirma, indem er sie sich frei verfügbar macht. Eine Verschiebung in den Beteiligungsverhältnissen, die während der Umstrukturierung zur Realisation der stillen Unternehmensreserven führt, muss mithin auch eine gewisse Zeit nach der steuerneutralen Transaktion die gleichen Steuerfolgen nach sich ziehen (Reich, in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, a.a.O., N 45 zu Art.