, Erw 2b) - ein zentrales Element für die Begründung des Steueraufschubs: Es soll mit der Umwandlung nicht eine Realisierung des Gewinns, sondern die Fortführung des Engagements durch den bisherigen Unternehmer erfolgen bzw. eine wirtschaftliche Identität der Unternehmung vor und nach der Umwandlung bestehen. Setzt jedoch der bisherige Unternehmer sein Engagement nicht fort, sondern veräussert die Aktien innerhalb der Sperrfrist, realisiert er die stillen Reserven der früheren Einzelfirma, indem er sie sich frei verfügbar macht.