Könnten die Aktien schon innert kurzer Zeit nach der steuerneutralen Reservenübertragung steuerfrei veräussert werden, würden diejenigen Bedingungen, die gegeben sein müssen, damit auf das Vorliegen eines steuerneutralen Vorganges erkannt werden kann, jeden praktischen Sinn verlieren. Die Voraussetzungen der steuerneutralen Reservenübertragung müssen somit nicht nur während, sondern auch noch eine gewisse Zeit nach der Transaktion erfüllt sein (BG-Urteil vom 28.12.1998, in: ASA 68,71 ff., Erw. 2c mit Hinweisen).