In Auslegung des allgemeinen steuerrechtlichen Gewinnbegriffs rückte die Steuerpraxis jedoch zunehmend von einem formalen Verständnis des Realisationsbegriffs ab, nach welchem jeder Subjektswechsel zu einer Reservenrealisation führte. Doktrin und Praxis haben mithin Lösungen gefunden, welche die Abwicklung vom Markt indizierter und wirtschaftlich sinnvoller Umstrukturierungen steuerfrei ermöglichen (vgl. Reich, in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bd. I/2a, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Basel 2000, N 4 f. zu Art. 19 DBG).