Können die Kosten der Abfallbewirtschaftung mit den im Abfallreglement genannten Beträgen nur dann gedeckt werden, wenn eben das gesamte Gebührensystem eingeführt und auf dem ganzen Gemeindegebiet angewandt wird, muss der einzelne Gebührenpflichtige die Weiterführung des bisherigen Bewirtschaftungssystems und die Organisation der Entsorgung (mit-)abgelten. Einen solchen Beitrag an die Kosten des aktuellen Bewirtschaftungssystems kann der Gemeinderat vom Pflichtigen verlangen und unter diesem Titel die Gebühr angemessen erhöhen. Der Gemeinderat muss somit nach den genannten Kriterien und Überlegungen die Kehrichtgebühr für das Jahr 2000 neu festsetzen.