Im Bericht und Antrag an den Einwohnerrat von April 2000 stellte der Gemeinderat denn auch fest, durch die Einführung der Verursachergebühr werde sich der Anteil des brennbaren Kehrichts verringern. Das Verhältnis von Verursachergebühr zu Grundgebühr werde sich in der Grössenordnung von 50% : 50% einpendeln. Können die Kosten der Abfallbewirtschaftung mit den im Abfallreglement genannten Beträgen nur dann gedeckt werden, wenn eben das gesamte Gebührensystem eingeführt und auf dem ganzen Gemeindegebiet angewandt wird, muss der einzelne Gebührenpflichtige die Weiterführung des bisherigen Bewirtschaftungssystems und die Organisation der Entsorgung (mit-)abgelten.