Der Gemeinderat behielt sich die Kompetenz vor, die Höhe der einzelnen Gebühren sowie ihre konkrete Ausgestaltung im Anhang der Vollzugsverordnung festzulegen (Art. 14). Gemäss Botschaft zur Urnenabstimmung bezifferte der Gemeinderat den Preis für einen 35-Liter-Sack mit Fr. 1.50 für Hauskehricht aus Privathaushalten und die Grundgebühr mit ungefähr Fr. 100.- pro Haushalt. Von diesen Zahlen darf jedenfalls für die Zeit unmittelbar nach dem erwarteten Inkrafttreten des Abfallreglements ausgegangen werden.