Dieser Umstand allein schliesst jedoch nicht aus, die angefochtene Gebührenrechnung auf dem vorgezeichneten Weg zu behandeln und zu beurteilen. c) Gemäss Art. 11 ff. des Entwurfs des Abfallreglements setzten sich die Gebühren zusammen aus der gewichtsabhängigen oder volumenabhängigen Gebühr, den verschiedenen Gebühren für Separatabfälle und einer Grundgebühr. Für Haushaltungen war die Einführung einer Sackgebühr vorgesehen.