Weil der Gemeinderat mit der Inkraftsetzung des neuen Reglements im Jahre 2001 rechnete, entschied er sich für eine Beurteilung der Einsprache nach den mutmasslich neuen Gebührenansätzen. Jedenfalls lässt sich das Schreiben des Umwelt- und Sicherheitsdepartementes vom Juli 2000 nicht anders verstehen. Der Gemeinderat gab damit dem Beschwerdeführer zu erkennen, einen Einspracheentscheid auf der Grundlage des tatsächlich produzierten Abfalls zu fällen. Dass er davon abgerückt ist, wird auf die Ablehnung des neuen Reglements zurückzuführen sein. Dieser Umstand allein schliesst jedoch nicht aus, die angefochtene Gebührenrechnung auf dem vorgezeichneten Weg zu behandeln und zu beurteilen.