Im Bereich der Entsorgung sind zahlreiche und vielfältige Faktoren zu berücksichtigen, welche einen Einfluss auf die Frage nach der im konkreten Fall angemessenen und zulässigen Gebühr haben. Dieser Differenzierungsgrad, der bei der Regelung der Gebühr zu beachten ist, lässt es kaum zu, dass die Abgabenhöhe allein durch das Rechtsgleichheits-, das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip ausreichend präzis und für den Abgabepflichtigen voraussehbar bestimmt werden kann.