Im Hinblick auf eine regionale Lösung erarbeitete sodann der Gemeindeverband für Kehrichtbeseitigung Region Luzern - in Zusammenarbeit mit zwölf Gemeinden (darunter die Gemeinde Z) - ein für die Stadt und die Agglomeration Luzern anwendbares Reglement. Nach Ergreifung des Referendums wurde aber das Reglement im November 1999 von den Stimmberechtigten verworfen. Daraufhin setzte die Gemeinde Z die früher begonnenen Arbeiten für ein neues kommunales Abfallreglement fort. A ist Eigentümer einer Liegenschaft in Z.