Mit der Verankerung des Verursacherprinzips im Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) und mit Erlass der kantonalen Anschlussgesetzgebung (namentlich des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 30. März 1998, EGUSG) erhielten die Gemeinden die Aufgabe, das Abfallwesen zu revidieren und vor allem verursachergerechte Gebühren einzuführen. Im Hinblick auf eine regionale Lösung erarbeitete sodann der Gemeindeverband für Kehrichtbeseitigung Region Luzern - in Zusammenarbeit mit zwölf Gemeinden (darunter die Gemeinde Z) - ein für die Stadt und die Agglomeration Luzern anwendbares Reglement.