Beruft sich ein Einsprecher auf das Verursacherprinzip, muss der Gemeinderat diesen Einwand prüfen und allenfalls die Gebühr herabsetzen. Dies gilt auch dann, wenn die Gemeindelegislative zuvor die Einführung eines neuen Abfallreglements mit Umsetzung des Verursacherprinzips (z.B. Sackgebühr) abgelehnt hat. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Der Einwohnerrat der Gemeinde Z erliess per 1. Januar 1971 ein Reglement über die Kehrichtabfuhr auf dem Gemeindegebiet Z. Gemäss Art. 10 des Reglements erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der durch die Kehricht- und Sperrgutabfuhr bedienten Liegenschaften eine jährliche Abfuhrgebühr (Abs. 1).