Gleich verhält es sich bezüglich der vom 1.1.1947 bis Ende 1974 in Kraft gestandenen Fassung der fraglichen Norm (vgl. Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat zu einem Gesetz über die direkten Staats- und Gemeindesteuern vom 17.12.1945, in: GR 1946 S. 85 sowie GR 1946 S. 163). Hingegen hat sich der Gesetzgeber bei der Revision des aStG im Jahre 1994 (Gesetzesänderung vom 21.3.1994, in Kraft getreten per 1.1.1995) mit der Frage der Fälligkeit und Verzugszinspflicht betreffend die periodischen Steuern auseinander gesetzt, worauf sich denn auch die Beschwerdeführer berufen.