Die entsprechenden Abschreibungsverfügungen ergingen am 14. Mai 2001. Gestützt auf die rechtskräftige Erledigung stellten die Steuerämter den einzelnen Erben im Juni bzw. Juli 2001 die Steuerrechnungen zu, die im Juli bzw. August 2001 bezahlt wurden. Nebst den Sondersteuern verlangten die Steuerämter in der Folge auch Verzugszinsen. Diese wurden - unter Hinweis auf die Eröffnung der Veranlagungen am 25. Januar 1996 - jeweils für die Zeit vom 1. März 1996 bis zum Zeitpunkt der Bezahlung der Sondersteuer berechnet. Gegen die Verzugszinsrechnungen liessen die Mitglieder der Erbengemeinschaft Einsprache erheben, die jedoch abgewiesen wurden.