Der Kläger A hat gegen die ihm zugestellten Zahlungsbefehle für die betriebenen Steuerforderungen der Jahre 1991/92 und 1993/94 jeweils Rechtsvorschlag erhoben. Mit fünf Entscheiden vom Februar 2001 hat der zuständige Amtsgerichtspräsident die definitive Rechtsöffnung erteilt. Dabei war - wie im vorliegenden Klageverfahren - ebenfalls umstritten, ob die fraglichen Steuerveranlagungen in Rechtskraft erwachsen sind. A hatte bereits in jenen Verfahren bemängelt, dass ihm die Veranlagungen nicht korrekt zugestellt worden seien, weil namentlich eine interkantonale Steuerausscheidung sowie die Mitteilung betreffend die Abweichungen zur eingereichten Steuererklärung gefehlt hätten.