Heisst das Gericht die Klage gut, so hebt es die Betreibung auf oder stellt sie ein (Abs. 3). Der Prozess wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt (Abs. 4). Wie das Bundesgericht im Urteil P. vom 21. Mai 2002 (2A.293/2001), welches dem Vertreter des Klägers aus einem anderen Verfahren bekannt ist, ausgeführt hat, kann unter dem Gesichtswinkel der Feststellungsklage von Art.