Das Gericht führte u.a. aus, allein die Tatsache, dass ein landwirtschaftliches Grundstück der Bauzone zugeteilt und erschlossen werde, führe nicht automatisch dazu, dass es der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werde bzw. nicht von einer landwirtschaftlichen Nutzung gesprochen werden könne. Solange eine Parzelle auch nach ihrer Erschliessung grundsätzlich noch geeignet ist, landwirtschaftlich genutzt zu werden, selbst wenn dieser Nutzen gering ausfällt, liegt kein Grund vor, die bestehende Schatzung zu revidieren.