Der Sachverhalt bedarf in dieser Hinsicht weiterer Abklärungen. (...) Was im Weiteren die Frage der Qualifikation des begonnenen Bildungsganges zum Fachmann für visuelle Kommunikation anbelangt, ist in Anlehnung an die wiedergegebene Begriffsumschreibung vorab nicht auf das in den Schulungsunterlagen umschriebene Ausbildungsziel, nämlich die «Qualifizierung für eine Kaderfunktion auf der Stufe unteres und mittleres Kader in der grafischen Industrie», abzustellen. Als Gradmesser haben vielmehr auch die nach dem Erwerb des Diploms zu erwartenden Verdienstaussichten zu gelten.