Der Sachverhalt erweist sich in dieser Hinsicht illiquid. Es ist in menschlicher Hinsicht zwar nachvollziehbar und verdient grundsätzlich auch Respekt, wenn der Beschwerdeführer im Hinblick auf eine allfällige Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes aus eigener Initiative sich darum bemüht, Massnahmen zur Sicherung seines zukünftigen beruflichen Fortkommens zu treffen und unter diesem Gesichtspunkt selbst eine berufsbegleitende Ausbildung auf sich nimmt.