Dadurch soll eine allfällige Arbeitsunfähigkeit von vornherein vermieden werden. (...) Die vorhandenen Arztberichte wie auch die übrigen Akten enthalten jedoch keinerlei Angaben darüber, ob bzw. inwiefern mögliche Spätfolgen eine weitere Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit allenfalls in Frage stellen könnten. Aufgrund des derzeitigen Aktenstandes lässt sich denn auch in keiner Weise beurteilen, ob die in den Arztberichten beschriebenen möglichen Komplikationen die bisherige Berufsausübung derart beeinträchtigen könnten, dass eine Umschulung medizinisch angezeigt wäre.